Arbeitnehmer klagt auf Weiterbeschäftigung
Der Arbeitnehmer, ein angestellter Lehrer, war als Lehrkraft bei einer privaten Schule auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags angestellt. Der Arbeitsvertrag war auf 23 Monate befristet und sollte am 31.7.2023 enden. Im Februar 2023 wandte sich der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand des Arbeitsverhältnisses – mit der Begründung, dass er die entsprechende Bescheinigung benötige, um sie einer Behörde vorzulegen. Der Arbeitgeber kam dem Begehren des Arbeitnehmers nach. Er stellte ihm eine Arbeitsbescheinigung aus, aus der ersichtlich war, dass dieser sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand. Das reichte dem Arbeitnehmer jedoch nicht. Er bat seinen Arbeitgeber daraufhin, ihm eine Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auszustellen. Auch diese Bescheinigung erteilte der Arbeitgeber. Allerdings sind die Einzelheiten zu den Umständen streitig.
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