Befristeter Arbeitsvertrag

Entfristung setzt einvernehmliche Vereinbarung voraus

Befristete Arbeitsverträge sind für Arbeitnehmer mit vielen Nachteilen verbunden. Deshalb sind sie an strenge Voraussetzungen gebunden. Immer wieder lassen Arbeitgeber z. T. auch nur kleinste Formalien außer Acht. Das zieht dann häufig nach sich, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird. Die Rechnung eines angestellten Lehrers, der genau darauf gehofft hatte, ging allerdings nicht auf. Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschied, dass es eine einverständliche Vereinbarung braucht, damit ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird (14.12.2023, Az. 8 Ca 8266/23).

Friederike Becker-Lerchner

04.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer klagt auf Weiterbeschäftigung

Der Arbeitnehmer, ein angestellter Lehrer, war als Lehrkraft bei einer privaten Schule auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags angestellt. Der Arbeitsvertrag war auf 23 Monate befristet und sollte am 31.7.2023 enden. Im Februar 2023 wandte sich der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand des Arbeitsverhältnisses – mit der Begründung, dass er die entsprechende Bescheinigung benötige, um sie einer Behörde vorzulegen. Der Arbeitgeber kam dem Begehren des Arbeitnehmers nach. Er stellte ihm eine Arbeitsbescheinigung aus, aus der ersichtlich war, dass dieser sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand. Das reichte dem Arbeitnehmer jedoch nicht. Er bat seinen Arbeitgeber daraufhin, ihm eine Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auszustellen. Auch diese Bescheinigung erteilte der Arbeitgeber. Allerdings sind die Einzelheiten zu den Umständen streitig.

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