Frage: Wir haben gerade ein Problem mit den Elternzeitern. Unser Dienstherr spricht niemandem das Recht auf Elternzeit ab. Aber er möchte den ersten Tag der Elternzeit festlegen. Darf er das? Das steht doch so nicht im Gesetz!
Beschäftigte haben Regelungsgewalt
Maria Markatou: Ihr Dienstherr kann den ersten Tag der Elternzeit nicht festlegen!
Beschäftigte haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einen Anspruch auf Elternzeit. Dabei müssen sie bestimmte Antragsfristen einhalten und inhaltlich bestimmte Formalien beachten – mehr aber auch nicht. Insbesondere kann der Dienstherr nicht den ersten Tag der Elternzeit festlegen. Das steht erstens nicht im Gesetz und zweitens gibt es auch Rechtsprechung hierzu. Laut Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg kann der Dienstherr nicht bestimmen, wann der erste Tag der Elternzeit sein soll (15.11.2018, Az. 14 Sa 654/18).