Der Fall: Eine Bahnhofsmitarbeiterin in Italien arbeitet als Stationsaufsicht. Sie bat ihren Arbeitgeber mehrmals darum, sie an einem festen Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, da sie sich um ihren schwerbehinderten, vollinvaliden Sohn kümmern muss. Der Arbeitgeber gewährte ihr vorläufig bestimmte Anpassungen, wollte diese aber nicht auf Dauer umsetzen. Die Mitarbeiterin klagte.
AKTUELLE URTEILE
Eltern behinderter Kinder dürfen nicht benachteiligt werden
Franz Beckenbauer, der Fußball-Kaiser, sagte einmal: „Der liebe Gott freut sich über jedes Kind!“ In so einfachen, aber doch schönen Worten könnte man das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch fassen, das besagt: Dienstherren dürfen die Eltern behinderter Kinder nicht mittelbar diskriminieren (EuGH, 11.9.2025, Az. C-38/24).