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Elektronischer Gehaltszettel entspricht der Textform

Dienstgeber müssen ihren Beschäftigten nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) einen Lohnnachweis in Textform zur Verfügung stellen. Was das genau heißt, darüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (28.1.2025, Az. 9 AZR 48/24).

Maria Markatou

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Verkäuferin klagte gegen ihren Arbeitgeber. In dessen Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs war geregelt, dass alle Personaldokumente, also auch die Lohnabrechnung, im digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden. Die Mitarbeiter können sie über einen passwortgeschützten Online-Zugriff abrufen.

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