Recht

Einwurfeinschreiben als Beweis: Neue Zweifel am bewährten Verfahren

Durch eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg ist der Nachweis des Zugangs wichtiger Schreiben neu bewertet worden. Das LAG entschied, ob der Zugang einer Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) durch ein Einwurfeinschreiben als bewiesen gewertet werden kann (Urt. v. 14.7.2025, Az. 4 SLa 26/24).

Arno Schrader

19.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Dieses Urteil hat unmittelbare Bedeutung für Sie als Schwerbehindertenvertretung, da es die Wirksamkeit klassischer Zustellnachweise in der betrieblichen Praxis betrifft.

Die Einladung zum bEM

Der Fall: Ein Mitarbeiter eines Abfalldienstleisters war zwischen 2020 und 2023 mindestens dreißigmal krankgemeldet, oft über mehrere Wochen. Nach mehreren Gesprächen zu Fehlzeiten und Rückkehrmöglichkeiten erklärte das Unternehmen eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen. Vor der Kündigung sollte jedoch ein betriebliches Eingliederungsmanagement stattfinden. Der Zugang der Einladung zu diesem BEM im Oktober 2023 war zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strittig.

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