Dieses Urteil hat unmittelbare Bedeutung für Sie als Schwerbehindertenvertretung, da es die Wirksamkeit klassischer Zustellnachweise in der betrieblichen Praxis betrifft.
Die Einladung zum bEM
Der Fall: Ein Mitarbeiter eines Abfalldienstleisters war zwischen 2020 und 2023 mindestens dreißigmal krankgemeldet, oft über mehrere Wochen. Nach mehreren Gesprächen zu Fehlzeiten und Rückkehrmöglichkeiten erklärte das Unternehmen eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen. Vor der Kündigung sollte jedoch ein betriebliches Eingliederungsmanagement stattfinden. Der Zugang der Einladung zu diesem BEM im Oktober 2023 war zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer strittig.