Wann wurde die Kündigung eingeworfen?
Der Fall: Arbeitnehmerin und Arbeitgeber hatten eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vereinbart. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.12.2021. Das Kündigungsschreiben vom 28.9.2021 wurde am 30.9.2021 als Einwurfeinschreiben von einem Bediensteten der Deutschen Post AG in den Hausbriefkasten der Arbeitnehmerin eingeworfen. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsverhältnis ende nicht am 31.12.2021, sondern erst am 31.3.2022. Briefe gehen dann am Einwurftag zu, wenn die Zustellung zu den üblichen Postlaufzeiten erfolgt. Die Kündigung sei ihr aber nicht zu den üblichen Postzustellungszeiten am 30.09.2021 zugegangen, sondern erst am 1.10.2021.
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