Inklusion

Einstellung schwerbehinderter Kollegen? Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber scheuen vor der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zurück und sind wenig aufgeschlossen für Ihren Standpunkt als Schwerbehindertenvertretung. Werden Sie mit dieser Haltung der Unternehmensleitung konfrontiert, sollten Sie an die zahlreichen Vorteile der Einstellung Schwerbehinderter erinnern.

Britta Schwalm

19.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Nehmen Sie bei der Unternehmensleitung Vorbehalte gegen die Einstellung (weiterer) behinderter Kollegen wahr? „Weniger leistungsfähig, häufiger krank, das Team muss für den Kollegen viel mit erledigen …“: So lauten häufig die Argumente von Arbeitgebern, wenn es um die Einstellung von Menschen mit Behinderung geht. Richtig ist jedoch: Beschäftigte mit einer Behinderung haben zwar in irgendeinem Bereich Schwierigkeiten, die es zu kompensieren gilt, aber sie sind in vielen anderen Bereichen oft sogar leistungsfähiger als nicht behinderte Beschäftigte. Mögliche organisatorische oder praktische Hürden lassen sich zudem oft durch die finanzielle Unterstützung des Integrationsamts/Inklusionsamts beseitigen.

 Wichtig

Beschäftigungspflicht und Kosten
Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auch immer wieder auf seine gesetzlich verankerte Beschäftigungspflicht hin. Arbeiten im Unternehmen im Jahresdurchschnitt 20 Arbeitnehmer oder mehr, muss Ihr Arbeitgeber eine gesetzlich festgelegte Anzahl an Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen (§ 154 SGB IX). Erfüllt er diese Pflicht nicht, muss er Ausgleichszahlungen leisten, die ab dem kommenden Jahr ansteigen!

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