Arbeitgeber spricht Hausverbot gegenüber Gewerkschaftssekretär aus
Der Fall: Am 9.7.2024 fand beim Arbeitgeber, einem Amazon-Logistikzentrum, eine Betriebsversammlung statt. An dieser nahm auch der Gewerkschaftssekretär der im Betrieb vertretenen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di teil. Im Anschluss an die Versammlung rief er zum Streik auf. Das gefiel dem Arbeitgeber nicht. Er hielt den Streikaufruf für rechtswidrig. Er erteilte dem Gewerkschaftssekretär daraufhin ein umfassendes Hausverbot. Die Gewerkschaft reagierte auf das entsprechende Schreiben und erwiderte im September 2024, dass sie das Hausverbot für unwirksam halte. Die Gewerkschaft forderte daraufhin die rückwirkende Aufhebung. Da der Arbeitgeber nicht reagierte, klagte die Gewerkschaft.