Der Fall: Ein Transportmitarbeiter erhielt nach erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten durch einen vom Arbeitgeber beauftragten externen Dienstleister ein Einladungsschreiben zu einem ersten BEM-Vorgespräch. Das Schreiben enthielt einen Hinweis auf die über 6 Wochen liegenden Fehlzeiten und informierte darüber, dass es bei einem BEM geboten sein könnte, „weitere Daten zu erheben“. Außerdem war von einem „BEM-Team“ die Rede, doch wurde nicht gesagt, wer diesem angehören sollte.
WICHTIGES URTEIL
Einladung zum BEM muss korrekt sein
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beginnt mit einer Einladung des*der Arbeitgebenden oder des*der von ihm Beauftragten. Was ist aber, wenn schon dabei Fehler passieren?