Muster-Betriebsvereinbarung

Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung alle Betriebe bzw. Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten flächendeckend zu erfassen (13.9.2022, Az. 1 ABR 22/21). Bis jetzt ist noch nicht klar, ab welcher Beschäftigtenzahl die elektronische Zeiterfassung Pflicht wird. Es ist allerdings davon auszugehen, dass viele Betriebe, die bis dato keine elektronische Zeiterfassung haben, diese werden einführen müssen. Im Folgenden lesen Sie des halb eine Muster Betriebsvereinbarung zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems.

Friederike Becker-Lerchner

15.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems

§ 1 Anwendungsbereich

Die Betriebsvereinbarung gilt in räumlicher Hinsicht für die Beschäftigten im Betrieb.
Sie gilt in persönlicher Hinsicht für alle in den genannten Abteilungen beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG, mit Ausnahme der leitenden Angestellten.

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