Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems
§ 1 Anwendungsbereich
Die Betriebsvereinbarung gilt in räumlicher Hinsicht für die Beschäftigten im Betrieb.
Sie gilt in persönlicher Hinsicht für alle in den genannten Abteilungen beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG, mit Ausnahme der leitenden Angestellten.
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