Top-Thema

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis: Das sind die wichtigsten Unterschiede und Prüfpunkte

Die gesetzlichen Regelungen in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO) geben jedem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Arno Schrader

21.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist dieser Anspruch besonders wichtig, da Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung häufig auf sorgfältige, faire und rechtssichere Zeugnisse angewiesen sind, die ihre Leistungen und Fähigkeiten korrekt widerspiegeln und keine Nachteile für die berufliche Zukunft zur Folge haben.

Einfaches Zeugnis – die Arbeitsbescheinigung

Ein einfaches Arbeitszeugnis liefert lediglich Angaben über die Person und die Dauer der Tätigkeit nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO. Prüfen Sie als Schwerbehindertenvertretung, dass ein einfaches Zeugnis die Mindestinhalte vollständig und korrekt enthält, um mögliche Nachteile für schwerbehinderte Beschäftigte zu vermeiden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!