Der Fall: Eine Krankenschwester hielt die Situation auf ihrer Krankenstation aufgrund des Personalmangels für untragbar. Sie sah Sicherheit und Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz gefährdet. Zwar hatte sie sich bereits beim Leiter beschwert, doch mehr als eine Auszubildende wurde ihr zur Entlastung nicht zugestanden. Also machte sie den nächsten Schritt: Sie erstattete eine Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige) beim Arbeitgeber. Diesem gefiel das nicht, also forderte er seine Mitarbeiterin auf, die Anzeige zurückzunehmen. Als sie das nicht tat, mahnte er sie ab.
WISSENSWERTES
Eine Überlastungsanzeige ist keine Schande
Fühlen sich Mitarbeitende überlastet, können sie zum Mittel der Überlastungsanzeige greifen. Ganz gleich, aus welchem Grund sie die Arbeit nicht mehr schaffen – ob der Fachkräftemangel voll durchschlägt, die mangelnde Organisation des*der Dienstgebenden ihr Übriges dazu tut: Durch Überlastung entstehen Gefahren für sich oder andere. Eine Überlastungsanzeige ist völlig legitim und rechtfertigt keine Sanktion des*der Dienstgebenden. Dies zeigt unter anderem der folgende Fall.