Hintergrund: Neubewertung des „Annahmeverzugs“
Ein immer schon praktisch sehr bedeutsamer Aspekt bei Streitigkeiten über Kündigungen war und ist der sogenannte Annahmeverzugslohn. Das ist der Lohn, den der*die Arbeitgebende nachzahlen muss, wenn er*sie den Kündigungsschutzprozess schließlich verliert. Der*Die Mitarbeitende muss sich dann aber anrechnen lassen, was er*sie anderweitig verdient hat – oder „böswillig“ eben nicht verdient hat.
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