Mobbing ist eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen, verletzt. Mobbinghandlungen können zum Beispiel ausgeführt werden durch
MOBBING
Eine einmalige Schikane reicht noch nicht für einen Mobbingvorwurf
Mobbing ist nicht zu tolerieren, das ist klar. Aber: Der eine ist mehr, der andere weniger empfindlich. Was für den einen untragbar ist, steckt der andere einfach so weg. Die Frage, die sich dann stellt, ist, wann überhaupt Mobbing vorliegt. Wann müssen Sie und/oder Ihr Dienstherr im Einzelfall eingreifen?