Der Fall: Dem Leiter der Schreinerei eines Messebau-Unternehmens wurde betriebsbedingt gekündigt. Begründung: Man habe sich entschlossen, eine Führungsebene herauszunehmen. Die Aufgaben des Leiters der Schreinerei sollten künftig vom Einsatzleiter vor Ort, dem „Plant Manager“, übernommen werden.
WICHTIGES URTEIL
„Ein-Personen-Kündigung“ erfordert besonders kritische Prüfung
Grundsätzlich ist der*die Arbeitgebende in seiner unternehmerischen Entscheidung frei, wie er*sie seinen Betrieb organisiert und strukturiert. Diese unternehmerischen Entscheidungen dürfen vom Gericht grundsätzlich nicht überprüft werden. Aber auch hier gilt: kein Grundsatz ohne Ausnahme.