Der Fall: Eine Mitarbeiterin war als Rechtsanwaltsfachangestellte in einem Anwaltsbüro beschäftigt. Nach der Geburt ihrer Tochter wollte sie Elternzeit nehmen. Sie schickte daher ihrem Arbeitgeber am 10.6.2013 ein Fax, in dem sie mitteilte, dass sie für 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehme.
WICHTIGES URTEIL
Ein Formfehler schadet
Formalkram kann mitunter lästig, aber auch sehr bedeutsam sein. Nicht selten muss vor Gericht über inhaltliche Dinge gar nicht erst diskutiert werden, weil bestimmte Ansprüche schon an Formfehlern scheitern. Oder weil umgekehrt ein Formfehler die Einwände der Gegenseite zunichtemacht.