AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Ein Firmenwagen ersetzt nicht den Mindestlohn
Bei der Vergütung sind einige Arbeitgeber sehr kreativ. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass sie den Mindestlohn leisten müssen. Die Überlassung eines Firmenwagens an eine Teilzeitkraft als einzige Vergütung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich festgestellt (13.11.2025, Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
Friederike Becker-Lerchner
12.12.2025
·
1 Min Lesezeit
Einzige Vergütung = Überlassung eines Firmenwagens
Der Fall: Der Arbeitgeber stellte zwei Teilzeitkräften als einzige Vergütung jeweils einen Firmenwagen zur Verfügung. Er zahlte lediglich auf die Überlassung der Pkws Sozialversicherungsbeiträge – allerdings nur auf die Wagen. Nach Betriebsprüfungen forderte die Deutsche Rentenversicherung Bund von ihm die auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Beiträge nach.
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