AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Ein Firmenwagen ersetzt nicht den Mindestlohn

Bei der Vergütung sind einige Arbeitgeber sehr kreativ. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass sie den Mindestlohn leisten müssen. Die Überlassung eines Firmenwagens an eine Teilzeitkraft als einzige Vergütung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich festgestellt (13.11.2025, Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

Friederike Becker-Lerchner

12.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Einzige Vergütung = Überlassung eines Firmenwagens

Der Fall: Der Arbeitgeber stellte zwei Teilzeitkräften als einzige Vergütung jeweils einen Firmenwagen zur Verfügung. Er zahlte lediglich auf die Überlassung der Pkws Sozialversicherungsbeiträge – allerdings nur auf die Wagen. Nach Betriebsprüfungen forderte die Deutsche Rentenversicherung Bund von ihm die auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallenden Beiträge nach.

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