GESUNDHEITSMANAGEMENT

Ein CDMP bringt Ihr BEM auf ein neues Niveau

In vielen Unternehmen arbeitet bereits ein CDMP („Certified Disability Management Professional“), der im Rahmen einer Zusatzausbildung gelernt hat, wie Kolleginnen und Kollegen bestmöglich nach einer Krankheit wieder an den Arbeitsplatz eingegliedert oder wie Krankheiten im besten Fall schon im Voraus vermieden werden. Lesen Sie, wie Sie als Betriebsrat, betroffene Kollegen und Ihr Arbeitgeber von dieser Qualifikation profitieren können.

Brigitte Ganzmann

20.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Oft sind Prozesse im Rahmen des BEM zäh und langwierig. Und leider enden nicht alle Fälle im positiven Sinne der Eingliederung. Vom Gesetzgeber wird dem Arbeitgeber auferlegt, den Kollegen, die mehr als 6 Wochen im Jahr krank sind, ein BEM anzubieten (§167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX). Als Betriebsrat haben Sie darüber zu wachen, ob Ihr Arbeitgeber dies auch umsetzt, und Sie können den Prozess maßgeblich mitgestalten. Sicherlich haben Sie dies schon in einer Betriebsvereinbarung getan.

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