Der Fall: Ein Hersteller von Modellautos suchte einen Bestücker für Digitaldruckmaschinen. Laut Stellenausschreibung erfordert die Stelle besondere Fingerfertigkeit, weil hier mit sehr kleinen Teilen gearbeitet wird.
RECHTSPRECHUNG
„Eher etwas für flinke Frauenhände“: Das ist diskriminierend!
Dass Dienststellenleitungen in ihren Stellenausschreibungen keine Indizien für eine unzulässige Diskriminierung nach dem AGG liefern sollten, ist bekannt und sollte eigentlich auch jedem klar sein. Und dennoch fallen manchmal immer noch wirklich haarsträubende Aussagen – so wie hier (Landesarbeitsgericht Nürnberg, 13.12.2022, Az. 7 Sa 168/22).