AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Ehemaliger Arbeitnehmer muss Detektivkosten von über 21.000 € tragen

Wer bei der Arbeitszeit betrügt, riskiert ganz klar eine fristlose Kündigung. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber in dem Fall, dass er eine Überwachung durch einen Detektiv in Gang setzt, um einem möglichen Arbeitsbetrug auf die Schliche zu kommen, Ersatz der notwendigen Detektivkosten verlangen (Landesarbeitsgericht Köln, 11.2.2025, Az. 7 Sa 635/23).

Friederike Becker-Lerchner

30.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmer besucht Freundin während der Arbeitszeit

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Fahrkartenkontrolleur, war seit April 2009 bei seinem Arbeitgeber, einem Verkehrsunternehmen, als Fahrkartenkontrolleur beschäftigt. Im Juli 2022 erhielt der Arbeitgeber einen Hinweis, dass einer der Fahrkartenkontrolleure nicht tatsächlich im Einsatz sei. Es soll Hinweise gegeben haben, dass sich der Mann während seiner Arbeitszeit regelmäßig im Fitnessstudio, in der Moschee, beim Friseur und bei seiner Freundin aufgehalten habe. Der Arbeitgeber wollte der Sache auf den Grund gehen. Er beauftragte eine Detektei, um den Arbeitnehmer überwachen zu lassen.

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