Arbeitnehmer besucht Freundin während der Arbeitszeit
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Fahrkartenkontrolleur, war seit April 2009 bei seinem Arbeitgeber, einem Verkehrsunternehmen, als Fahrkartenkontrolleur beschäftigt. Im Juli 2022 erhielt der Arbeitgeber einen Hinweis, dass einer der Fahrkartenkontrolleure nicht tatsächlich im Einsatz sei. Es soll Hinweise gegeben haben, dass sich der Mann während seiner Arbeitszeit regelmäßig im Fitnessstudio, in der Moschee, beim Friseur und bei seiner Freundin aufgehalten habe. Der Arbeitgeber wollte der Sache auf den Grund gehen. Er beauftragte eine Detektei, um den Arbeitnehmer überwachen zu lassen.