Der Fall: Ein Mannschaftssoldat war in einer schwierigen Ehephase und zog mit der Absicht einer vorläufigen Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus. Kurz darauf begann seine Noch-Ehefrau eine Beziehung mit einem Hauptfeldwebel aus demselben Bataillon. Diese Beziehung war zwar nur von kurzer Dauer, führte aber letztlich zum endgültigen Scheitern der Ehe.
URTEIL
Ehebruch unter Soldaten kann disziplinarische Folgen haben
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Ehebruch unter Soldaten disziplinarisch geahndet werden darf. Dabei ging es um einen Fall, in dem ein Hauptfeldwebel einen Kameraden mit dessen Ehefrau betrogen hat. Das Gericht bestätigte, dass ein solcher „Bruch der Kameradenehe“ eine Verletzung der Kameradschaftspflicht ist und deshalb disziplinarische Konsequenzen haben kann (22.1.2025, Az. 2 WD 14.24).
