Aktuelle Entscheidungen

Duschen kann zur Arbeitszeit gehören

Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit? Diese Frage beschäftigt die Gerichte immer wieder. Denn darüber streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig. Jetzt musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) damit auseinandersetzen, ob die Zeiten des Duschens oder Waschens zur bezahlten Arbeitszeit gehören können. Das hat das BAG in der folgenden Entscheidung bejaht; z. B. dann, wenn Beschäftigte bei der Arbeit so schmutzig werden, dass ihnen nicht zumutbar, ungewaschen nach Hause zu gehen (BAG, 23.4.2024, Az. 5 AZR 212/23).

Friederike Becker-Lerchner

15.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer und Arbeitgeber streiten über die Bezahlung der Duschzeiten

Der Fall: Zwischen dem Arbeitnehmer, einem Containermechaniker, und seinem Arbeitgeber war eine Auseinandersetzung darüber entfacht, ob der Arbeitgeber die Umkleide-, Reinigungs- und Wegezeiten des Arbeitnehmers zu vergüten habe.

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