AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Duschen kann Arbeitszeit sein
Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit? Diese Frage beschäftigt die Gerichte immer wieder. Denn darüber streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig. Jetzt musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) damit auseinandersetzen, ob die Zeiten des Duschens oder Waschens zur bezahlten Arbeitszeit gehören können. Das hat das BAG in der folgenden Entscheidung bejaht; z. B. dann, wenn Beschäftigte bei der Arbeit so schmutzig werden, dass ihnen nicht zumutbar ist, ungewaschen nach Hause zu gehen (BAG, 23.4.2024, Az. 5 AZR 212/23).
Friederike Becker-Lerchner
01.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer und Arbeitgeber streiten über die Bezahlung des Duschens
Zwischen dem Arbeitnehmer, einem Containermechaniker, und seinem Arbeitgeber war eine Auseinandersetzung darüber entfacht, ob der Arbeitgeber die Umkleide-, Reinigungs- und Wegezeiten des Arbeitnehmers zu vergüten habe.
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