RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Durfte der Arbeitgeber hier kündigen?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung entschieden, die aufgrund des Einbruchs eines Großauftrags ausgesprochen worden war (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.1.2025, Az. 3 SLa 156/24). In der Entscheidung ging es maßgeblich darum, ob der Arbeitgeber seine unternehmerische Entscheidung und deren betriebliche Umsetzung ausreichend dargelegt hatte, um die Kündigung zu rechtfertigen.
Friederike Becker-Lerchner
02.10.2025
·
3 Min Lesezeit
Arbeitgeber verliert Großauftrag
Die Arbeitnehmerin war seit dem Jahr 2021 in Vollzeit bei ihrem Arbeitgeber, einem Unternehmen für die Durchführung von Taxi- und Mietwagenfahrten, als Disponentin beschäftigt. Im April 2023 beschäftigte der Arbeitgeber insgesamt 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Beschäftigten. Bis Ende Oktober 2023 führte der Arbeitgeber für eine Verkehrsgesellschaft nahezu den gesamten Rufbusverkehr im Landkreis als Exklusiv-Leistung durch. Basis dieser Geschäftsbeziehung war ein bis 2026 befristeter Vertrag. Dieser endete allerdings aufgrund einer außerordentlichen Kündigung bereits zum 31.10.2023.
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