Arbeitgeber verliert Großauftrag
Der Fall: Die Arbeitnehmerin war seit dem Jahr 2021in Vollzeit bei ihrem Arbeitgeber, einem Unternehmen für die Durchführung von Taxi- und Mietwagenfahrten, als Disponentin beschäftigt. Im April 2023 beschäftigte der Arbeitgeber insgesamt 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Beschäftigen. Bis Ende Oktober 2023 führte der Arbeitgeber für eine Verkehrsgesellschaft nahezu den gesamten Rufbusverkehr im Landkreis als Exklusiv-Leistung durch. Basis dieser Geschäftsbeziehung war ein bis 2026 befristeter Vertrag. Dieser endete allerdings aufgrund einer außerordentlichen Kündigung bereits zum 31.10.2023. Das wiederum führte zu einem erheblichen Einbruch der Umsätze und der zu disponierenden Fahrten. Kurz- und auch mittelfristig war zudem keine Besserung der Auftragslage zu erwarten. Denn statt 6.000 Rufbusfahrten und 750 Taxi- sowie Krankenfahrten mussten ab dem 1.11.2023 nur noch 20 bis 30 Fahrten disponiert werden.