Das Urteil: Der Arbeitgeber konnte in diesem Fall wirksam fristlos kündigen, weil der Azubi durch sein Verhalten gezeigt hat, dass man ihm nicht vertrauen kann. Schließlich hatte wenige Tage vor dem Vorfall eine Schulung im Betrieb stattgefunden, zum Thema „Gefährliche Stoffe und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz“.
AKTUELLES URTEIL
Dummer-Jungen-Streich kostet Ausbildung
Der Fall: Ein Azubi füllte zum Spaß Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen. Passiert ist zum Glück nichts – außer, dass sich der Azubi jetzt eine neue Lehrstelle suchen muss (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 346/25).