SCHWERPUNKTTHEMA
Dulden Sie keine Belästigungen von Beschäftigten in Ihrer Dienststelle!
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet, dass etwa 20 % der Beschäftigten in Deutschland sich schon belästigt gefühlt haben. Das sind viel zu viele. Es ist ganz egal, von wem Belästigungen ausgehen, ob sie verbal sind oder körperlich: Belästigungen müssen unterbunden werden. Sorgen wir wenigstens in unserem Einflusskreis dafür!
Maria Markatou
15.06.2026
·
5 Min Lesezeit
AGG liefert die Definition
Eine Definition des Begriffs sexuelle Belästigung findet sich in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Danach ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Die sexuellen Belästigungen müssen dabei nicht den Grad einer Gesundheitsbeeinträchtigung erreichen. Ausreichend sind z. B.
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