Antwort: Präsenzsitzungen haben Vorrang
Das Gesetz ist hier nicht eindeutig formuliert. Es gibt keine Regelung, die vorgibt, dass mehr Präsenz- als virtuelle Betriebsratssitzungen stattfinden müssen. Allerdings haben die Präsenzsitzungen nach der gesetzlichen Regelung gegenüber den virtuellen Betriebsratssitzungen Vorrang. § 30 Abs. 2 BetrVG regelt, dass Sie als Betriebsrat abweichend von § 30 Abs. 1 BetrVG Betriebsratssitzungen auch virtuell durchführen können.
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