IHRE FRAGEN

Dürfen wir mehr virtuelle als Präsenz-Betriebsratssitzungen abhalten?

Frage: Für uns sind die seit einiger Zeit rechtmäßigen virtuellen Betriebsratssitzungen eine feine Sache. Wir haben jetzt allerdings gehört, dass wir eigentlich mehr Präsenzsitzungen als virtuelle Betriebsratssitzungen durchführen müssen. Wie ist die Rechtslage?

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Präsenzsitzungen haben Vorrang

Das Gesetz ist hier nicht eindeutig formuliert. Es gibt keine Regelung, die vorgibt, dass mehr Präsenz- als virtuelle Betriebsratssitzungen stattfinden müssen. Allerdings haben die Präsenzsitzungen nach der gesetzlichen Regelung gegenüber den virtuellen Betriebsratssitzungen Vorrang. § 30 Abs. 2 BetrVG regelt, dass Sie als Betriebsrat abweichend von § 30 Abs. 1 BetrVG Betriebsratssitzungen auch virtuell durchführen können.

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