Frage:
Unsere letzte Betriebsratswahl fand am 16.03.2022 statt. Die nächste Betriebsratswahl wollen wir im März 2026 abhalten. Nun überlegen wir aber, eventuell erst Ende April wählen zu lassen. Jetzt stellen sich uns 2 Fragen: Ist es rechtlich zulässig, den neuen Wahltermin um einen Monat zu verschieben? Verlängert sich die Amtszeit des derzeitigen Betriebsrates um einen Monat oder ergibt sich dadurch eine betriebsratslose Zeit?