Antwort: Zusatzeinkommen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet
Ihr Arbeitgeber hat das durch die Nebenbeschäftigung erzielte Entgelt bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu berücksichtigen. Das führt dann dazu, dass das Kurzarbeitergeld entsprechend niedriger ausfällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nebenbeschäftigung sozialversicherungspflichtig oder geringfügig ist.
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