Ihre Fragen aus der Praxis

Dürfen unsere Kollegen während der Kurzarbeit einer Nebenbeschäftigung nachgehen?

Frage: In unserem Betrieb wird zurzeit Kurzarbeit geleistet. Einer unserer Kollegen hat nun während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebenbeschäftigung angenommen. Wir fragen uns, ob das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen ist. Ist der Kollege verpflichtet offenzulegen, was er in seiner Nebenbeschäftigung verdient? Wie ist die Rechtslage?

Friederike Becker-Lerchner

25.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Zusatzeinkommen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet

Ihr Arbeitgeber hat das durch die Nebenbeschäftigung erzielte Entgelt bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu berücksichtigen. Das führt dann dazu, dass das Kurzarbeitergeld entsprechend niedriger ausfällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nebenbeschäftigung sozialversicherungspflichtig oder geringfügig ist.

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