LESERFRAGE

„Dürfen Teile von Personalratsunterlagen vor der Übergabe geschwärzt werden?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

25.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Frage: Ich wende mich heute mit der Frage an Sie, ob das derzeit bestehende Gremium für das nachfolgende Gremium die Personalratssitzungsprotokolle in vollem Umfang übergeben muss. Dürfen bestimmte Teile, wie zum Beispiel der Bericht des Personalratsvorsitzenden, geschwärzt werden?

Maria Markatou: Eine ordentliche Übergabe beim Gremienwechsel ist sehr wichtig.

Wenn die Amtszeit eines Personalrats endet, übernimmt ein neues Gremium. Damit der neue Personalrat handlungsfähig ist, braucht er alle wichtigen Unterlagen. In der Praxis kommt jedoch immer wieder die Frage auf: Müssen Protokolle wirklich komplett übergeben werden? Oder dürfen bestimmte Inhalte – etwa der Bericht der oder des Vorsitzenden – geschwärzt werden?

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