LESERFRAGE

Dürfen Sie als Personalrat die Namen der Beschäftigten verlangen, die Überstunden leisten?

Überstunden gehören in vielen Dienststellen zum Alltag. Für Sie als Personalrat stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob Mehrarbeit angeordnet werden darf. Ebenso wichtig ist die Kontrolle: Wer arbeitet zusätzlich und wie verteilt sich die Belastung? Ein Leser fragt, ob Sie als Personalrat eine namentliche Liste der Beschäftigten verlangen dürfen, die Überstunden geleistet haben. Die Antwort lautet: grundsätzlich ja – aber nicht schrankenlos.

Maria Markatou

28.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Frage: Wir sind bei einer Bundesbehörde als Personalrat tätig. Unsere Dienststellenleitung teilt uns regelmäßig mit, wie viele Überstunden insgesamt angefallen sind. Namen und konkrete Stunden einzelner Beschäftigter erhalten wir dagegen nicht. Wir möchten prüfen, ob Mehrarbeit gleichmäßig verteilt wird und ob die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Können wir eine namentliche Übersicht verlangen?

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