Leiharbeitnehmer besser als Stammarbeitnehmer bezahlt

Dürfen Leiharbeitnehmer besser als Stammarbeitnehmer bezahlt werden?

Der Gleichstellungsgrundsatz schützt u. a. Leiharbeitnehmer vor einer Benachteiligung gegenüber vergleichbaren Beschäftigten der Stammbelegschaft. Das gilt vor allem in Bezug auf ein entsprechend hohes Gehalt, das durch den Equal-Pay-Grundsatz gesichert wird. Aber: Schützt der Equal-Pay-Grundsatz auch Stammmitarbeiter? Gilt der Schutz auch umgekehrt? Mit dieser Frage setzte sich kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern auseinander (9.1.2024, Az. 5 Sa 37/23).

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Stammarbeitnehmerin erhält weniger Geld als vergleichbare Leiharbeitnehmerin

Die Arbeitnehmerin arbeitet seit Januar 2013 als Call-Center-Agentin in einem Service-Center in Mecklenburg-Vorpommern. Auf ihr Beschäftigungsverhältnis findet kein Tarifvertrag Anwendung.

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