RECHTSPRECHUNG

Drogengenuss als fristloser Kündigungsgrund

Besteht bei einem Mitarbeiter der Verdacht einer Sucht und leidet seine Arbeitsqualität, dann kann der Dienstherr an eine Kündigung denken. Vorher müssen aber erfolglose Versuche zur Abkehr erfolgt sein, Gespräche, Abmahnung, Möglichkeit zum Entzug. Erst wenn dies alles gescheitert ist, kann die Kündigung ausgesprochen werden. Grundsätzlich, denn je nach Tätigkeit kann auch eine fristlose Kündigung erfolgen (Arbeitsgericht Berlin, 21.11.2012, Az. 31 Ca 13626/12).

Maria Markatou

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Wichtig: Denken Sie an einen sicheren Heimweg

Muss ein berauschter Kollege vom Arbeitsplatz entfernt werden, ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Maßnahme angebracht ist. Je nach Grad des Rauschzustands muss Ihr Dienstgeber einen beaufsichtigten Ort zum Ausnüchtern in der Dienststelle bereitstellen oder für einen gesicherten Nachhauseweg bis zur Haustür sorgen. Das erfolgt in der Regel mit einer Begleitperson und auf Kosten des betroffenen Mitarbeiters. Mit dem Auto nach Hause fahren sollte der Kollege auf jeden Fall nicht mehr!

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