Der Fall: Eine Mitarbeiterin in einem Bahnhof war als Stationsaufsicht tätig. Da sie ihren schwerbehinderten Sohn pflegen musste, bat sie mehrfach darum, dauerhaft auf einen Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten versetzt zu werden. Der Arbeitgeber stimmte zeitweise kurzfristig zu, verweigerte jedoch eine dauerhafte Lösung.
Die Arbeitnehmerin legte gegen die Entscheidung Klage bei italienischen Gerichten ein. Der Kassationsgerichtshof in Italien legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor, um zu klären, ob die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie auch Eltern schützt, die aufgrund der Pflege eines behinderten Kindes Nachteile am Arbeitsplatz erleiden.