Der Fall: Ein Arzt war über viele Jahre am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt angestellt. Er hatte mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in Einzelfällen vorgenommen. Diese Abbrüche betreffen die Fälle schwerwiegender Beeinträchtigungen der Schwangeren oder des Kindes, auch bei Lebensgefahr für die Frau.
WISSENSWERTES
Direktionsrecht gilt vor allen Dingen in Bezug auf die Beschäftigung
Können oder wollen Frauen ein Kind nicht austragen, haben sie die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches. Bei einer medizinischen Indikation ist ein Abbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich. Kirchliche Dienstgebende im medizinischen Bereich können frei entscheiden, ob sie Abbrüche durchführen oder nicht. Für privat in Nebentätigkeit praktizierende Mediziner*innen können sie das aber nicht mitentscheiden (Landesarbeitsgericht Hamm, 5.2.2026, Az. 8 SLa 685/25).