Der Fall: Ein Arbeitgeber wollte einen neuen Mitarbeiter einstellen. Er gab dem Betriebsrat im Laufe des Einstellungsverfahrens die Möglichkeit des Zugriffs auf sämtliche Bewerbungsunterlagen im Bewerber-Management-System. Der Betriebsrat fühlte sich dennoch nicht ordnungsgemäß informiert und vertrat die Ansicht, ihm fehlten noch Informationen. Deshalb verweigerte er die Zustimmung zu einer geplanten Einstellung. Dagegen wehrte sich der Arbeitgeber und man traf sich vor dem Arbeitsgericht, wo der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats gerichtlich ersetzen lassen wollte.
ARBEITSRECHT
Digitalisierte Unterlagen sind ausreichend
Vorbei sind die Zeiten, in denen Dienstherren Ihnen zwingend Unterlagen etc. in Papierform zur Verfügung stellen mussten. Im aktuellen Fall hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen-Anhalt festgestellt, dass Bewerbungsunterlagen im Rahmen eines Einstellungsverfahrens nicht mehr physisch ausgehändigt werden müssen, sondern dass hier die digitale Einsichtmöglichkeit in diese Unterlagen ausreicht. Der Fall spielt zwar in der freien Wirtschaft, ist auf Sie als Personalrat aber übertragbar (LAG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023, Az. 1 ABR 28/22).