Zum Schluss

Digitale Meldung bei Arbeitsunfällen

Bei den Unfallmeldungen hat die Digitalisierung Einzug gehalten: Ihr Arbeitgeber soll seit 1. Januar 2024 meldepflichtige Arbeitsunfälle elektronisch bei der Unfallversicherung anzeigen. Noch bis 31. Dezember 2027 gilt eine Übergangsfrist, danach ist die elektronische Übermittlung Pflicht. Wie weit ist Ihr Arbeitgeber in diesem Prozess bereits?

Brigitte Ganzmann

01.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Digitalisierung nimmt ihren Lauf und macht weder bei der Arbeitsunfähigkeitsmeldung noch bei Arbeitsunfällen halt. Das ist auch gut so, denn die Menge an Formularen, die bei den Unfallversicherungsträgern auch noch postalisch, per Mail oder per Fax eingegangen ist, war einfach nicht mehr zeitgemäß.

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