Der Fall: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR … zu Hause“ – so suchte ein Arbeitgeber in einer Stellenanzeige. Es bewarb sich eine Person, Jahrgang 1972. Als sie nicht genommen wurde, klagte sie wegen Altersdiskriminierung.
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„Digital Native“ ist altersdiskriminierend
Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Und so mancher Mid-Ager hat da schon den Anschluss verloren. Ist es da verwerflich, wenn Dienstherren Digital Natives suchen? Ja, wenn es nach dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geht (7.11.2024, Az. 17 Sa 2/24).