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„Digital Native“ ist altersdiskriminierend

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Und so mancher Mid-Ager hat da schon den Anschluss verloren. Ist es da verwerflich, wenn Dienstherren Digital Natives suchen? Ja, wenn es nach dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geht (7.11.2024, Az. 17 Sa 2/24).

Maria Markatou

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR … zu Hause“ – so suchte ein Arbeitgeber in einer Stellenanzeige. Es bewarb sich eine Person, Jahrgang 1972. Als sie nicht genommen wurde, klagte sie wegen Altersdiskriminierung.

Arbeitgeber muss zahlen

Das Urteil: Die Richter gaben dem abgelehnten Bewerber recht: Der Arbeitgeber muss ihm 7.500 € als Entschädigung bezahlen. Die Begründung: Mit dem Begriff „Digital Native“ wird unmittelbar an das Lebensalter angeknüpft. Beschrieben wird damit die Generation von Menschen, die mit digitalen Technologien wie Computern, dem Internet und anderen mobilen Geräten aufgewachsen sind. Hierzu zählt der Bewerber nicht, da er vor 1980 geboren wurde.

Fazit: Reingeboren oder immigriert?

„Digital Natives“ sind Personen der Generation ab Jahrgang 1980. Wir Älteren sind „Digital Immigrants“. Wir haben den Umgang mit den Medien zwar auch gelernt, aber erst als Erwachsene.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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