Arbeitgeber mahnt Arbeitnehmer wegen Beleidigung ab
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Betreiber von Einrichtungshäusern, hatte einem Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied ist, am 5.8.2024 schriftlich eine Abmahnung wegen Beleidigung erteilt. Er warf ihm vor, sämtliche Logistikführungskräfte als Arschlöcher bezeichnet zu haben. Das entsprechende Verhalten sei unangemessen und verstoße zudem gegen den Verhaltenskodex vom 10.9.2014.