Aktuelles Urteil

Dieser Käse-Diebstahl eines Autobahnpolizisten hat für ihn weitreichende Konsequenzen

Nachdem ein Polizist 180 kg Käse aus einem verunfallten Lkw gestohlen hatte, wurde er aus dem Dienst entfernt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat diese Entscheidung nun bestätigt (19.6.2024, Az. 3 A 10264/24.OVG)

Maria Markatou

01.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Autobahnpolizist sollte bei einem Einsatz eine Unfallstelle absichern. Ein Lkw mit einem Container, voll beladen mit Käse, war verunglückt. Der Polizist fuhr mit seinem Dienstwagen in die Nähe des beschädigten Lkw-Containers und forderte einen Mitarbeiter der Bergungsfirma auf, ihm mehrere Käsepakete zu geben. Es ging insgesamt um 9 Pakete Käse mit jeweils 20 kg im Wert von 554,00 €, die der Beamte mitnahm. Einen Teil der Pakete brachte er auf die Dienststelle, andere nahm er für sich und seine Familie oder Freunde mit. Der Beamte berief sich darauf, dass der Käse praktisch nichts mehr wert gewesen sei und er ihn vor der Vernichtung habe schützen wollen. Er meinte weiterhin, er selbst „esse überhaupt keinen Cheddar-Käse“. Während der Tat trug er naturgemäß seine Dienstwaffe.

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