SCHWERPUNKTTHEMA

Diesen Zugriff haben Sie als MAV auf Einstellungen

Bei Einstellungen von neuen Mitarbeitenden haben Sie als MAV richtig was zu sagen. Ihnen steht ein ziemlich weitreichendes Beteiligungsrecht zu. Man kann schon festhalten, dass es sich insoweit um einen Kernbereich der Beteiligung handelt. Dies gilt – trotz gewisser Unterschiede in den Einzelheiten – sowohl im katholischen als auch im evangelischen Bereich.

Michael Tillmann

19.05.2025 · 5 Min Lesezeit

Die Reichweite Ihres Beteiligungsrechts wird zusätzlich dadurch vergrößert, dass der Begriff „Einstellung“ in diesem Zusammenhang deutlich weiter gefasst ist, als Sie vermutlich denken und als man es bei unbefangener Betrachtung wohl annehmen würde. Insbesondere kann der Begriff auch in Bezug auf Personen anwendbar sein, mit denen gar kein Dienstverhältnis begründet werden soll.

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