AGG: wichtigste Merkmale

Diese wichtigen Merkmale sollten Sie kennen

Das Thema Diskriminierungen ist speziell unter dem Gesichtspunkt Rassismus in den vergangenen Monaten immer wieder in den Fokus geraten. Davon sind leider z. T. auch Handlungen an den Arbeitsplätzen nicht ausgeschlossen. Für Sie als Betriebsrat heißt das, von Beginn an gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber auch nur den Anschein von Diskriminierungen zu vermeiden. Das kann Ihnen aber nur gelingen, wenn Sie auch wissen, was dieses Gesetz von Ihnen aktuell verlangt.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Verbotene Benachteiligungen

  • Schutz vor Diskriminierungen – darum geht es im Kern beim AGG. Das AGG verbietet jede unzulässige Benachteiligung von Beschäftigten wegen eines Diskriminierungsmerkmals (vgl. § 7 Abs. 1 AGG). Es stellt daher eine Reihe personenbezogener Merkmale unter gesetzlichen Schutz. Es verbietet an diese Merkmale anknüpfende Benachteiligungen. Untersagt werden dabei vom Grundsatz her alle Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder wegen der sexuellen Identität.

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