PRAXISWISSEN

Diese Voraussetzungen sollten Sie als Betriebsrat kennen

Bis zum Inkrafttreten der Brückenteilzeit bot einzig die Teilzeit während der Elternzeit den Anspruch, befristet in Teilzeit zu arbeiten. Das hat sich geändert. Der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit existiert aber weiterhin. Er ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Die folgenden müssen vorliegen, damit interessierte Kollegen den Anspruch auf Teilzeittätigkeit während der Elternzeit geltend machen können:

Friederike Becker-Lerchner

31.03.2025 · 2 Min Lesezeit

1. Mindestens 15 Arbeitnehmer

Ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung besteht nur in solchen Betrieben, in denen in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 15 Abs. 7 Nr. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)).

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