AUFBAUWISSEN

Diese Rolle spielt die Abmahnung

Die Abmahnung spielt bei der fristlosen Kündigung eher selten eine entscheidende Rolle – anders als etwa bei der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung. Wenn ein Vorwurf so gravierend ist, dass in den Augen des Gerichts eine fristlose Kündigung in Betracht kommt, bedarf es regelmäßig auch keiner Abmahnung mehr. Wenn das Gericht aber Zweifel am hinreichenden Gewicht der Vorwürfe hat, kann es erwägen, ob diese jedenfalls für eine ordentliche fristgemäße Kündigung ausreichen. Dabei kann die Abmahnung doch wieder eine entscheidende Rolle spielen.

Michael Tillmann

22.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Abmahnung ist wie eine „gelbe Karte“

Die Abmahnung hat eine ähnliche Funktion wie die „gelbe Karte“ im Fußball. Sie soll dem*der Spieler*in bzw. dem*der Mitarbeitenden als Warnung dienen, dass ein weiteres derartiges Verhalten den Rausschmiss (aus dem Spiel bzw. aus dem Arbeitsverhältnis) bedeuten kann. So jedenfalls sieht es die Rechtsprechung.

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