PRAXISWISSEN

Diese Pflichten hat Ihr Arbeitgeber und diese treffen Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen

Jetzt im August oder spätestens zum 1.9.2026 beginnt das neue Ausbildungsjahr. Ausbildung heißt für Ihren Arbeitgeber, die Zukunft seines Betriebs aktiv mitzugestalten. Das ist in einer Zeit von akutem Fach- und Führungskräftemangel wichtiger denn je. Für Sie als Betriebsrat ist die Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen mit vielen Aufgaben verbunden – etwa Ihren jungen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start ins Berufsleben zu bereiten. Damit Sie darauf hinarbeiten können, sollten Sie die wichtigsten Pflichten Ihres Arbeitgebers sowie Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung kennen.

Friederike Becker-Lerchner

31.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Setzen Sie sich für eine umfassende Ausbildung ein

Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin ist als Ausbilder bzw. Ausbilderin für die praktische Ausbildung verantwortlich. Für die Bildung in der Berufsschule ist hingegen die staatliche Schulaufsicht zuständig.

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