SCHWERPUNKTTHEMA

Diese Pflichten haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen

Als Betriebsrat sind Sie weiterhin Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin. In dieser Funktion haben Sie Pflichten einzuhalten. Diese beschränken sich nicht darauf, morgens regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben darüber hinaus eine Vielzahl anderer arbeitsvertraglicher Nebenpflichten einzuhalten, die teilweise gar nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Welche Pflichten das sind und woran Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen denken müssen, lesen Sie im Folgenden.

Friederike Becker-Lerchner

17.01.2025 · 5 Min Lesezeit

Ihr Arbeitgeber darf die Einhaltung der Nebenpflichten einfordern

Jedes Arbeitsverhältnis ist mit wechselseitigen Pflichten verbunden. Diese müssen von den jeweiligen Parteien des Arbeitsvertrags erfüllt werden. Als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin dürfen Sie von Ihrem Arbeitgeber vor allem die Erfüllung der Hauptleistungspflicht, nämlich die Zahlung der Vergütung, fordern, wenn Sie Ihre Hauptleistungspflicht, die Arbeitsleistung, erbracht haben. Zusätzlich zu den jeweiligen Hauptleistungspflichten gibt es eine Menge Nebenpflichten, die Ihre Kolleginnen und Kollegen und Sie in Ihrer Funktion als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin unbedingt erfüllen müssen.

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