Ihr Arbeitgeber darf die Einhaltung der Nebenpflichten einfordern
Jedes Arbeitsverhältnis ist mit wechselseitigen Pflichten verbunden. Diese müssen von den jeweiligen Parteien des Arbeitsvertrags erfüllt werden. Als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin dürfen Sie von Ihrem Arbeitgeber vor allem die Erfüllung der Hauptleistungspflicht, nämlich die Zahlung der Vergütung, fordern, wenn Sie Ihre Hauptleistungspflicht, die Arbeitsleistung, erbracht haben. Zusätzlich zu den jeweiligen Hauptleistungspflichten gibt es eine Menge Nebenpflichten, die Ihre Kolleginnen und Kollegen und Sie in Ihrer Funktion als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin unbedingt erfüllen müssen.
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