Recht & Urteile
Diese Pflicht hat Ihr Arbeitgeber gegenüber Schwerbehinderten von Anfang an
Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX regelt unter anderem die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern. Diese genießen z. B. einen besonderen Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Außerdem muss der Arbeitgeber ein sogenanntes Präventionsverfahren durchführen, wenn es zu Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis kommt. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass diese Pflicht auch bereits in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses besteht. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln klargestellt (12.9.2024, Az. 6 SL a 76/24).
Brigitte Ganzmann
16.12.2024
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2 Min Lesezeit
Rechtsgrundlage dafür ist § 167 Abs. 1 SGB IX.
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