SCHWERPUNKTTHEMA

Diese Möglichkeiten haben Sie als MAV im Bereich Elternzeit und Pflegezeit

Bei Elternzeit und Pflegezeit haben Sie als MAV nicht wirklich „harte“ Mitbestimmungsrechte. Hier sind die betroffenen Mitarbeitenden vor allem auf sich selbst gestellt. Allerdings müssen Sie als MAV Ihren Einfluss ja nicht zwingend nur über „harte“ Mitbestimmungsrechte geltend machen.

Michael Tillmann

06.06.2025 · 5 Min Lesezeit

Auch andere Formen der Unterstützung sind denkbar. Zudem stellt sich umgekehrt die Frage, wie sich Auszeiten auf die MAV bzw. auf die Stellung einzelner MAV-Mitglieder auswirken.

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