Rechte der Arbeitnehmer

Diese Möglichkeiten haben Ihre Kollegen

Gesetzliche Vorgaben machen nur Sinn, wenn Verstöße dagegen auch geahndet werden können. Im AGG sind deshalb auch einige Rechte festgelegt, die benachteiligte Kollegen bzw. natürlich auch Sie in Ihrer Funktion als Arbeitnehmer wahrnehmen können.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 4 Min Lesezeit

Beschwerderecht

Sie und Ihre Kollegen haben das Recht, sich zu beschweren, wenn Sie sich durch Ihren Arbeitgeber, Vorgesetzte oder andere Kollegen benachteiligt fühlen (§ 13 AGG).

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